Der Weg zum Führerschein …
… und was ist zu tun?
Am Anfang steht … der Antrag,
und folgendes ist dabei zu bedenken:
Antrag bei der zuständigen Behörde:
Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde, in Berlin beim Bürgeramt, gestellt,
die ihn dann an das LaBO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
weiterleitet, wo eine weitere Bearbeitung stattfindet. Mit der Antwort, d.h. der Zulassung
ist nach ein paar Wochen zu rechnen. Diese ist dann die Voraussetzung für die
theoretische und praktische Prüfung.
Folgende Unterlagen sind notwendigerweise bereits bei Antragstellung vorzulegen:
Ø Sehtest – Bescheinigung ( darf nicht älter als 2 Jahre sein)
Ø Sofortmaßnahmen am Unfallort (die Bescheinigung über die Teilnahme an
diesem Kurs muss vorgelegt werden, nur bei Führerscheinerweiterung ist sie
nicht erforderlich. Informationen zu Adressen und Terminen sind in der
Fahrschule erhältlich.)
Ø Lichtbild (biometrisch, wie bei Ausweispapieren)
Ø Ausweis
Ø Geld (z. Zt. etwa 60,- €)
Es ist ratsam, sich vorher mit der ausgewählten Fahrschule in Verbindung zu setzen, so
kann z.B. zur Wahl der Prüfstelle ( … muss bei Antragstellung gewählt werden)
Rücksprache gehalten werden. Auch muss bei Antragstellung der Name der Fahrschule
angegeben werden, am besten mit der Durchschrift der Anmeldung.
Es muss auch festgelegt werden, welche Fahrerlaubnis angestrebt wird.
Zur Wahl stehen
... die 'normale' Fahrerlaubnis mit Schaltwagen, später Schaltung und Automatik erlaubt,
...ein Antrag auf Schlüsselnummer 197 (mind. 10 Stunden Ausbildung mit Schaltung, ansonsten Automatik und Prüfung auf Automatik, berechtigt zur Benutzung beider Fahrzeugtypen,
...ein Antrag auf Fahrerlaubnis mit Automatikfahrzeugen (B78), Ausbildung und Prüfung auf mit Automatikfahrzeugen, berechtigt nur zum Führen automatikgrtriebener Fahrzeuge.
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Rudis …
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